Nutzungs­änderung
andere Nutzung, sauber genehmigt

Du willst ein Gebäude anders nutzen, als es genehmigt ist? Wir bringen die neue Nutzung genehmigungssicher durchs Bauamt und sagen dir vorab klar, ob und wie es geht. Zum Festpreis.

Meist reichen uns deine Bestandspläne.

Wann du eine Nutzungs­änderung brauchst

Eine Nutzungsänderung ist ein Bauantrag, der greift, sobald du ein Gebäude oder einen Raum anders nutzt als genehmigt, oft sogar ganz ohne Umbau. Typische Fälle:

Klingt einfach, ist es aber selten: Mit der Nutzung ändern sich oft Stellplatzpflicht, Brandschutz und Gebäudeklasse. Genau das prüfen wir vorab.

Was wir für dich übernehmen

Wir prüfen, was rechtlich geht, und nehmen dir den Papierkram ab. Wo keine Bestandspläne existieren messen wir selbst auf und erstellen die nötigen Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Stellplätze und die zulässige Bebauung (GRZ/GFZ) behalten wir dabei im Blick.

Als Team, das selbst entwickelt und investiert, denken wir mit: Wird aus einem unbeheizten ein beheizter Raum, kann das zum Beispiel für eine KfW-Förderung mit besserer Tilgung relevant sein. Solche Hebel sprechen wir aktiv an.

So läuft deine Nutzungsänderung ab

01

Prüfung

Um welche Nutzung geht es, beheizt oder nicht, was schreibt das Baurecht vor?

02

Bestands­aufnahme

Pläne sichten oder, falls nicht vorhanden, vor Ort aufmessen.

03

Planung

Grundrisse, Schnitte und Ansichten gemeinsam erarbeiten.

04

Antrag

Formulare korrekt ausfüllen und einreichen, wir führen dich durchs Bauamt.

Den Festpreis klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

„Wir übernehmen den Stress mit den Formularen – der Bau soll ein schöner Prozess sein, den du genießt."

Deniz Sancaktar, Architekt & Geschäftsführer

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich gar nicht umbaue?

Oft ja. Schon die geänderte Nutzung allein ist genehmigungspflichtig, weil andere Vorschriften greifen – etwa zu Stellplätzen, Brandschutz oder Tageslicht.

Wir arbeiten zum Festpreis. Was dein Vorhaben umfasst, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Ohne versteckte Kosten.

Je nach Fall Stellplatzverordnung, Brandschutzkonzept und Gebäudeklasse. Wir prüfen das vorab, damit es im Verfahren keine Überraschung gibt.

Ja. Wir messen vor Ort auf und erstellen die nötigen Pläne selbst.

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