Die privaten Eigentümer eines neuwertigen Dreifamilienhauses in Heilbronn standen vor der Herausforderung, das gemeinsame Immobilienvermögen im Zuge eines Scheidungsprozesses rechtlich und physisch sauber aufzuteilen. Ziel war es, eine klare, unmissverständliche Trennung der Wohneinheiten zu erwirken, um den Beteiligten volle Handlungsfreiheit für die Zukunft zu gewährleisten. Da die vorhandenen Bestandsunterlagen des Gebäudes relativ neu waren, bot sich eine hervorragende Ausgangsbasis. Es galt nun, diese Pläne zügig zu verifizieren, die Einheiten baurechtlich voneinander abzugrenzen und auch die Außenanlagen – wie Parkplätze und Freiflächen – eindeutig den jeweiligen künftigen Eigentümern zuzuordnen.
Aufgrund der aktuellen Datenlage konnte die Bestandsaufnahme vor Ort hocheffizient gestaltet werden. Wir führten ein gezieltes Prüfaufmaß durch, um die Übereinstimmung der vorliegenden Pläne mit der Realität zu verifizieren. Durch diesen reduzierten Prüfaufwand im Vergleich zu einer kompletten Neuaufnahme konnten für die Bauherren signifikante Kosten eingespart werden. Die verifizierten Daten wurden umgehend digitalisiert und nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für die Abgeschlossenheitsplanung aufbereitet. Neben den drei Wohneinheiten wurden sämtliche Sonder- und Gemeinschaftseigentumsbereiche präzise farblich gekennzeichnet und beschriftet. Ein besonderes Augenmerk lag auf der exakten Aufteilung der Freiflächen und der Zuordnung der Stellplätze, um spätere Unklarheiten oder Konflikte im Scheidungsprozess von vornherein auszuschließen. Dank der schnellen Bearbeitung konnten die fertigen Unterlagen zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zeitnah bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Das Projekt wurde erfolgreich und in einem engen Zeitrahmen abgeschlossen. Die Eigentümer erhielten eine behördlich geprüfte Abgeschlossenheitsplanung, die als fundamentale Grundlage für die notarielle Teilungserklärung dient. Durch die glasklare Trennung der Gebäudeanteile, Parkplätze und Außenbereiche wurde das Dreifamilienhaus rechtssicher in eigenständige Einheiten aufgeteilt. Damit wurde das Fundament für eine reibungslose, faire und konfliktfreie Vermögensauseinandersetzung im Rahmen des Scheidungsverfahrens geschaffen und den Eigentümern maximale Flexibilität für die zukünftige Nutzung oder Veräußerung der Immobilienanteile gesichert.
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